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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2023
1. Gage & Zahlung

  • Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtgage erforderlich, um den Termin zu reservieren. Diese Anzahlung muss spätestens 5 Tage vor dem Auftritt bei uns eingegangen sein. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Wenn die Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht, behalten wir uns das Recht vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
  • Der Restbetrag kann entweder bis 2 Tage vor dem Auftritt auf unser Konto überwiesen werden oder am Abend des Auftritts bar (vor dem Auftritt) bezahlt werden. Alternativ kann die Gesamtgage vorab direkt überwiesen werden, wodurch die Anzahlung hinfällig wird. Nachträgliche Zahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Sorgfaltspflichten / Vertragsverletzungen
  • Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Bei Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden und länger als 60 Minuten dauern, berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 10% der Gesamtgage. Eine Verzögerung von mehr als 2 Stunden führt dazu, dass der Auftritt als geleistet gilt und die gesamte Gage fällig wird. Ereignisse, die die Aufführung verhindern, entbinden nicht von der Zahlung des Honorars.
3. Darbietung
  • Die Art der Darbietung und Gestaltung der Vorstellung liegt ausschließlich in der Verantwortung von Markus Schneider. Künstlerische Anweisungen durch den Auftraggeber oder Dritte sind nicht zulässig. Anpassungen der Darbietung sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
4. Auftrittsausfall
  • Wenn der Auftritt aufgrund einer Absage des Auftraggebers oder aus anderen vom Auftraggeber verursachten Gründen entfällt, wird die Gesamtgage fällig. Ersparte Aufwendungen können unter Umständen abgezogen werden.
5. Auftrittsverzögerung / Auftrittsstörungen
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die genannte Veranstaltung ohne Störungen und Verzögerungen ablaufen kann.
6. Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Nicht in diesem Vertrag geregelte Fälle unterliegen den Gesetzen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Kempten.

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